Details: | Für die Schöffenwahlperiode vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 sucht die Stadt Interessenten für das Schöffenamt. Deutsche Staatsangehörige, die zu Beginn der Schöffenwahlperiode das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Hannover gemeldet sind, können sich für das Schöffenamt bewerben.
Eine Schöffenperiode dauert fünf Jahre; in der Regel findet einmal monatlich ein Sitzungstag statt.
Das vom städtischen Fachbereich Recht und Ordnung eingerichtete "Schöffentelefon" 168-40176 gibt weitere Auskünfte. Hier können auch die Bewerbungsunterlagen angefordert werden. Die Unterlagen sind ebenfalls in allen Bürgerämtern, in der Nebenstelle Linden sowie in der städtischen Dienststelle in der Marienstraße 14 erhältlich; auch im Internet unter www.bbshannover.de - Suchwort Schöffen - können sie heruntergeladen werden.
Ansprechpartner: Karlheinz Utgenannt Telefon: (0511) 168-44985, Fax: (0511) 168-45351 15.3@hannover-stadt.de
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