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Datum:17.08.07
Titel:Stadtbezirksrat, 10. Sitzung, XVI – verschiedene Anfragen, II
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Details:Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellte Anfragen zu folgenden Themen:

  1. Ehemaliger Leinebadetag-Strand

    1. Sollte die Stadt in Anbetracht dessen, dass weiterhin trotz Badeverbots gebadet wird und sogar regelmäßig Eisverkäufer vorfahren, die Verantwortung für den Uferabschnitt übernehmen und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen?

    2. Kann der Uferabschnitt zum Familien-Naherholungsbereich am Wasser umgestaltet werden?

    3. Darf an dem Uferabschnitt geangelt werden und kann das Angeln dort verboten werden, um Verletzungen von Kindern durch im Sand liegende Angelhaken zu verhindern?



  2. Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Ihmeufer

    1. Stand der (Vor-)Planungen für einen landschaftspflegerischen Begleitplan

    2. Warum wurden die Stadtbezirksräte Linden-Limmer und Mitte bisher nicht über die Planungen informiert oder daran beteiligt?

    3. Welche Modelle sind für die mehrfach als Wunsch geäußerte Bürgerbeteiligung vorgesehen?





Die Verwaltung beantwortete die Anfragen folgendermaßen:

  1. Ehemaliger Leinebadetag-Strand
    Foto: Leineufer mit Warnschild Wasserskisport
    Leineufer mit Warnschild Wasserskisport

    1. Der besagte Uferabschnitt stehe im Eigentum und der Verwaltung des Wasser-und Schifffahrtamtes (WSA) Braunschweig, das das Badeverbot wegen der Nähe zur Schwanenburgbrücke, zum Wehr und wegen des Wasserskiverkehrs erlassen habe.
      Die Verwaltung der Stadt Hannover habe nur Warnschilder mit Hinweis auf die Gefährdung durch Wasserskisport aufstellen lassen.

    2. Eine Nutzung als Naherholungsstrand ohne Badenutzung werde als nicht sinnvoll erachtet, weil zusätzliche Schilder mit Hinweisen auf Gefahren und Nutzungseinschränkungen erforderlich wären, da die Wasserqualität für Kleinkinder wegen der Belastung durch Fäkalcoliformen problematisch sei, und weil sich nicht alle Erholung Suchenden an die Nutzungseinschränkungen halten würden, wie die Erfahrungen aus dem vergangen Jahr und diesem Frühjahr zeigten.
      Eine vollständige Kontrolle und Überwachung der Nutzungseinschränkungen seitens der Stadt Hannover sei nicht realisierbar.

    3. Das Angeln erfolge rechtmäßig durch Mitglieder des Fischereivereins Hannover e. V., der den betreffenden Uferabschnitt gepachtet habe. Auch wenn die Gewässerordnung des Fischereivereins von den Mitgliedern fordere, die Angelplätze sauber zu halten, könne nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt Angelutensilien zurückbleiben. Für eine regelmäßige Kontrolle und Pflege dieser nicht städtischen Fläche könne die Verwaltung nicht Sorge tragen.
      Foto: Leineuferabschnitt ehemaliger Leinebadetag-Strand
      Leineuferabschnitt ehemaliger Leinebadetag-Strand



  2. Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Ihmeufer

    1. Der landschaftspflegerische Begleitplan könne erst erstellt werden, wenn der Fachplan und die damit verbundenen Eingriffe bekannt seien und werde vorliegen, wenn die Antragsunterlagen für die Planfeststellung eingereicht werden.

    2. Die Fachpläne für die Abgrabungen, die derzeit bearbeitet würden, sollen vor dem Einleiten der Planfeststellung den Stadtbezirksräten vorgestellte werden.

    3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolge im Rahmen der üblichen Verfahren. Eine öffentliche Diskussion sei, so Herr Wescher von der Verwaltung, nicht vorgesehen. Bei der Diskussion der erforderlichen städtischen Drucksachen bestehe für Politik und Öffentlichkeit die Möglichkeit sich zu äußern. Zudem könnten sich Betroffene im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu den Planungen äußern.





Text/Fotos:
Gunnar Werner

W-Verlag Gunnar Werner
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