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Datum:09.06.07
Titel:Kommission Sanierung Limmer 4. Sitzung, IV. - Wasserstadt Limmer Bodensanierungsplan
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Details:Wasserstadt Limmer Bodensanierungsplan:

Herr Poggendorf von der Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH (BIG) stellte den Bodensanierungsplan nach § 13 Bundesbodenschutzgesetz für die Wasserstadt Limmer vor.
Er betonte, dass der Bodensanierungsplan von der Region Hannover als Verbindlichkeitserklärung zwecks Information und Abstimmung aber ohne Sanktionsmöglichkeiten realisiert werden würde. Der Bodensanierungsplan beinhalte die bodenschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung.
Dann würden zwischen der Stadt Hannover und der Wasserstadt Limmer GmbH (WLG) Verträge zur Umsetzung des verbindlich erklärten Bodensanierungsplans im Rahmen der städtebaulichen Sanierung und als Grundlage für ein B-Plan-Verfahren geschlossen.

Herr Poggendorf führte weiter aus, dass ein Ziel des Bodensanierungsplans die Gefahrenabwehr sei. Dazu sei eine Gefahren- und Kontaminationsanalyse durchgeführt worden.

Wesentliche Aspekte für den Bodensanierungsplan seien
  • Arbeits- und Nachbarschaftsschutz

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Überwachung der Sanierung.


An einigen Stellen, an denen flächenhaft Schadstoffe wie Öl oder Lösemittel im Boden festgestellt worden seien, soll der Boden ausgetauscht werden.
In verschiedenen Bereichen des Geländes sollen Umprofilierungen erfolgen.
Der gesamte neue Schichtaufbau, der sich aus 3 Schichten zusammensetzen werde, betrage 1,1 bis 2,5 m.
Die oberste ca. 30 cm dicke Schicht bilde die Kulturschicht für Anpflanzungen bzw. die Schicht für den Straßenbau.
Darunter werde sich eine 0,5 bis 1,9 m dicke Aufbauschicht befinden.
Unter der Aufbauschicht sei eine 30 cm dicke Basisschicht als "Trennschicht" zwischen vorhandenem, ursprünglichem Boden und dem neuem Boden vorgesehen, um auch bei späteren Tiefbauarbeiten die Bodenveränderungen und den Schichtaufbau ablesen zu können.

Für die Basisschicht und einen tiefer liegenden Bodenaustausch seien Abbruchmaterialien vorgesehen, wenn keine Nitrosamine nachweisbar seien.
Für externe Bodenanlieferungen von anderen Bauvorhaben und aus natürlichen Abbaugebieten sei eine Überwachung und Qualitätssicherung geplant.
Wegen des hohen Grundwasserspiegels seien Baugrubenverfüllungen mit sauberem Material wie Sand vorgesehen, sodass zum Beispiel der Kelleraushub beim Einfamilienhausbau und die Verlegung von Rohrleitungen in sauberem Material erfolgen könnten.

Auf die Frage aus der Sanierungskommission, wie bei Verstößen seitens der WLG sanktioniert werden könne, wenn die Region Hannover lediglich eine Verbindlichkeitserklärung abgeben werde, ging Frau Dipl.-Ing. Gerlinde Block, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover, ein: Die Sanktionen seien Bestandteil des Bodensanierungsvertrags zwischen Stadt Hannover und WLG, der aber noch nicht vorliege, da die Verhandlungen und Diskussionen beim Punkt Sanktionen noch nicht beendet seien.

Weitere Fragen kamen aus der Sanierungskommission, zum Beispiel wie für Hochwasserfälle das Hochschwemmen belasteter Bodeninhalte von unterhalb der Trennschicht in der Planung berücksichtigt sei und wie ein sicherer Umgang mit belastetem Bodenmaterial bei unter die Trennschicht führenden Bodenaushüben bei späteren Baumaßnahmen sicher gestellt werden könne.
Frau Block von der Verwaltung erläuterte, dass man zahlreiche Bodenproben genommen habe und somit ziemlich sicher sei, alle belasteten Stellen auf dem Gelände, bei denen ein Bodenaustausch vorgenommen werden soll, gefunden zu haben.
Dennoch müssten Bauherren, Bauträger und Investoren im Einzelfall mit kontaminierten Böden unterhalb der neuen Basisschicht rechnen und gegebenenfalls die damit verbundenen Entsorgungskosten tragen. In den zu erteilenden Baugenehmigungen für Bauvorhaben auf dem Wasserstadt-Gelände soll ein Hinweis auf die Entsorgungspflicht stehen.
Auch wenn das Gelände in mehrere Bauabschnitte eingeteilt worden sei, werde die Bodensanierung und das Bodennivellement für das gesamte Gelände in einem Zuge ausgeführt werden. Dabei sollen etwa 400.000 cbm Boden innerhalb eines Jahres bewegt werden.

Mehrere Einwohner/-innen Limmers wiesen im Zusammenhang mit Textpassagen in Baugenehmigungen nachdrücklich darauf hin, dass die WLG in den regenarmen Wochen vor dem Sitzungstermin trotz der bestehenden Baugenehmigungsauflagen keinerlei Bewässerungsmaßnahmen zum Schutz vor übermäßiger Staubentwicklung vorgenommen habe.

Bodensanierungsplan Geltungsbereich
Bodensanierungsplan Geltungsbereich

Plan: Verwaltung
Text: Gunnar Werner

W-Verlag Gunnar Werner
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