Details: | Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Konfliktlösungsstelle bei bürgerrechtlichen Streitigkeiten mit vermögensrechtlichen Ansprüchen. Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren erfolgt freiwillig und soll dazu dienen, die “Fronten nicht noch mehr zu verhärten” Verhandelt werden können Ansprüche wegen
Schadensersatz Schmerzensgeld Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen Nachbarschaftsrecht Hausordnung
Bei kleineren Straftaten (sog. Antragsdelikte) muss vor der Privatklage immer eine gütliche Vereinigung versucht werden wie bei
Hausfriedensbruch Beleidigung Leichte Körperverletzung Bedrohung Sachbeschädigung Verletzung des Briefgeheimnisses
Ein beim Schiedsamt geschlossener Vergleich ist vollstreckbar unterbricht die Verjährung eines Anspruches und spart Kosten eine außergerichtliche Schlichtung liegt bei ca. 40 Euro
Ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei “gewinnt” oder “verliert”
Hilfreich für Schlichtungsverhandlungen sind die Schulungen und Unterrichtung in Fortbildungsveranstaltungen über Strafrecht, Nachbarschaftsrecht sowie Mediation
Wenden Sie sich bei aufkommenden Streitigkeiten an
Anita Lohse Henckellweg 3 30459 Hannover Telefon 233 06 74 tel. Sprechstunde Montag - bis Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr
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