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Datum:28.12.06
Titel:Stadtbezirksrat, 2. Sitzung, VIII. - Durchführung Einwohner/-innen-Fragestunde
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Details:Zu Beginn der Wahlperiode ist durch den Stadtbezirksrat festzulegen, ob er von der Möglichkeit in § 31 der Geschäftsordnung (GO) des Rates Gebrauch macht, eine Einwohner/-innen-Fragestunde während der Bezirksratssitzungen einzurichten und welche „Rahmenbedingungen” gelten sollen.

Der interfraktionelle Antrag, generell bei allen Bezirksratssitzungen eine Einwohner/-innen-Fragestunde durchzuführen, wurde bei der Stadtbezirksratssitzung am 13. Dezember 2006 einstimmig angenommen.

Demnach beginnt die Einwohner/-innen-Fragestunde in der Regel gegen 20:00 Uhr (= eine Stunde nach Sitzungsbeginn) nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes und wird auf ca. 30 Minuten begrenzt.
Laut beschlossenem Antrag ist vorgesehen, dass zu einem Thema im Regelfall jeweils nur eine Wortmeldung pro Fraktion erfolgt, damit vorrangig die Einwohnerinnen und Einwohner zu Wort kommen.

Gunnar Werner

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