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Datum:30.05.06
Titel:Stadtbezirksrat, 45. Sitzung, X – Schadstoffe im Kleingartenverein Eintracht e.V. am Ihlpohl
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Details:Die SPD-Fraktion richtete bei der Stadtbezirksratssitzung an die Verwaltung 3 Fragen, weil einige Bezirksratsmitglieder von Gartenpächtern des Kleingartenvereins Eintracht e.V. über Untersuchungen zu Schadstoffbelastungen auf dem Vereinsgelände informiert worden seien.

Die 1. Frage befasste sich damit, wer die Überprüfung veranlasst habe und aus welchem Anlass dies geschehen sei.
Die Verwaltung antworte, dass im Jahr 2003 die Firma ThyssenKrupp ihr Gelände in der Kleingartenanlage der Stadt Hannover zum Kauf angeboten habe. Es sei jedoch im Verdachtsflächenkataster eine Zündhütchenfabrik verzeichnet gewesen, weshalb auf Anforderung der Stadt das Gelände von ThyssenKrupp orientierend untersucht worden sei. Die Untersuchungen hätten auf einen hohen Quecksilbergehalt hingewiesen, weshalb die Stadt auf einen Ankauf verzichtet habe. Im Frühjahr und Sommer habe ThyssenKrupp im Rahmen weiterer erforderlicher Untersuchungen vom Gutachterbüro IFUA aus Bielefeld 48 Parzellen untersuchen und bewerten lassen. Die Untersuchungen hätten unter der fachlichen Aufsicht der unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover gestanden.
In einer Informationsveranstaltung am 20. April 2006 und in Anschreiben seien die Pächterinnen und Pächter der untersuchten Gärten über die Untersuchungsergebnisse der Firma ThyssenKrupp informiert worden.

Die 2. Frage sollte klären, wer Eigentümer der belasteten Kleingärten sei.
Die Verwaltung antworte, dass 5 der untersuchten Parzellen im Eigentum der Stadt seien, alle anderen gehörten ThyssenKrupp.

Die 3. Frage lautete: „Wie hoch sind die Belastungen, gibt es Nutzungsbeschränkungen und wie sollen die Belastungen beseitigt werden?”.
Die Verwaltung antworte:
Bei 34 Flächen sei der Gefahrenverdacht ausgeräumt worden (Kategorie „gelb”), allerdings hätten die Pächterinnen und Pächter vorsorglich Verhaltens- und Nutzungsempfehlungen erhalten, da im Vergleich zu unbeeinflussten Böden Auffälligkeiten festgestellt worden seien.
Bei 14 Flächen sei der Gefahrenverdacht – hauptsächlich wegen hoher Quecksilberbelastung - bestätigt worden (Kategorie „rot”), sodass nach Prüfung und Bewertung durch die Gesundheitsbehörde und die Untere Bodenschutzbehörde Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich seien. Maßnahmen wie Nutzungseinschränkungen seien abhängig sowohl von der Höhe der Belastung als auch von der aktuellen Nutzung.
Im Mai sollen Begehungen mit den betroffenen Pächterinnen und Pächtern stattfinden und konkrete Schritte festgelegt werden.

Gunnar Werner

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