Suche
 Alles  Suchen  Auswahl  Detail  Anmelden 

Datum:28.05.06
Titel:Abriss von Conti-Gebäuden?
Link: 
Details:In der jüngsten Sitzung der Sanierungskommission wurden die Ergebnisse des aktuellen Gutachtens zur Giftstoffkonzentration in der geplanten Wasserstadt auf der Conti-Brache in Limmer diskutiert. Einige der Gebäude sind, wie berichtet, mit krebserregenden Nitro-saminen belastet. Hans-Bernhard Behrens, Leiter des Fachbereichs Gesundheit, betonte, dass die Umnutzung der kontaminierten Gebäude zu Wohnraum nicht zu empfehlen sei. Die Gebäudesanierung müsste nachhaltig gewährleisten, dass Nitrosamine nicht freige-setzt werden können, so Behrens. Eine hierfür sichere Methode sei jedoch nicht bekannt und die Gebäudebelastung sei höher als gesetzlich erlaubt. Es gelte das Minimierungsge-bot, sagte Behrens: „Das bedeutet, es darf keine Belastung der Raumluft festgestellt werden.“ In dem jüngst erstellten Gutachten wurde jedoch eine Nitrosaminkonzentration von bis zu 0,8 Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft gemessen. Für Arbeitsplätze gelte bereits die strenge Grenze von maximal 0,1 Mikrogramm; infolgedessen raten Umwelt-ärzte der Region von einer Wohnraumnutzung der betreffenden Gebäude ab. Gegebenen-falls wäre eine so genannte unsensible Nutzung z.B. als Parkhaus möglich. Stünden hier-für keine Investoren bereit, wäre Abriss das letzte Mittel. Während CDU- und SPD-Fraktion der Sanierungskommission dieser Argumentation im Kern folgen, bewertet Rai-ner-Jörg Grube von den Grünen diese Sichtweise als zu eng. Er plädiert dafür, weiterhin nach Sanierungsmöglichkeiten zu suchen.

Auf dem ehemaligen Conti-Grundstück sollen nach bisherigen Plänen Wohnungen von der Wasserstadt-Limmer-GmbH gebaut werden. Deren alleiniger Gesellschafter Günter Pa-penburg darf erst bauen lassen, wenn die privatrechtlich zwischen dem Unternehmer, der Region und der Stadt festgehaltene Vorsorgewerte für die Bodenoberfläche eingehalten werden. Wie es scheint, soll Papenburg zu dem strafrechtlich legitimen Mittel der Vermi-schung kontaminierten Materials mit sauberen Boden gegriffen haben. Damit sind Grenzwerte für den Grundwasserschutz eingehalten, nicht jedoch die für die Bodenober-fläche. Papenburg zufolge sind Halden planiert worden, um Platz für neuen Schutt zu schaffen. Das Material sei „nur leicht belastet“ gewesen und habe kein Krebs erregendes Nitrosamin enthalten. Um künftig Unstimmigkeiten hinsichtlich der richtigen Auslegung der Vertragsbedingungen zu vermeiden, wollen Papenburg und die Region einen neuen Vertrag über die Bodensanierung schließen. In ihm soll die gemeinsame Zusammenarbeit geregelt und Sanktionen für Verstöße festgeschrieben werden; letztere fehlten in der Vorgängerversion. Die Grundlage des neuen Vertrages soll ein Gutachten sein, dass der Unternehmer bereits in Auftrag gegeben hat.
Datei:<br>
Details2: 
Datei2:
Details3: 
Datei3:
Details4: 
Datei4:
Details5: 
Datei5:
Details6: 
cod: 
Sicherheit: 
LiLi: 
Li:Ja
PraeRaLiLi: 
Volkslauf: 
Gewerbe: 
GewerbeLimmer: 
Wahl: 
BzR: 
SaLi: 
SuedstadtBult: 
SuedstadtBultGewerbe: 
SuedstadtBultSicherheit: 
Verbergen: