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Datum:09.05.06
Titel:Anmeldungen zum Schuljahr 2007/2008 – Kinder müssen mitgebracht werden
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Details:Der Fachbereich Bibliothek und Schule/Schul-angelegenheiten weist Eltern und Kinder auf die Anmeldungen für das Schuljahr 2007/2008 hin. Angemeldet werden muss der Nachwuchs, der bis zum 30. Juni 2006 das sechste Lebensjahr vollenden wird. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, auch jüngere Kinder zum Unterricht anzumelden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig (§ 64 Abs.1 des Nieders. Schulgesetzes).

Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt worden sind und nicht den Schulkindergarten der zuständigen Schule besuchen, müssen erneut angemeldet werden.

Die Schul- und Anmeldepflicht besteht auch für Kinder, die nach Ansicht der Erziehungsberechtigten aufgrund von Behinderungen nicht an den Schulen unterrichtet werden können.

Die Anmeldungen werden am Mittwoch und Donnerstag (17. und 18. Mai) jeweils von 15 bis 18 Uhr an den für den Wohnsitz zuständigen Schulen oder an einer der unten aufgeführten Schulen entgegengenommen.

Die Anmeldung kann statt an der zuständigen Schule auch an einer der folgenden Schulen erfolgen, wenn


1. das Kind eine der folgenden Schulen besuchen soll:

Primarstufe der Integrierte Gesamtschule (IGS) Roderbruch, Rotekreuzstraße 23, 30627 Hannover, Anmeldungen am 17. und 18. Mai von 14 bis 18 Uhr);
Peter-Petersen-Schule, Böhmerstraße 10, 30173 Hannover (Südstadt);
Glockseeschule, zurzeit Spittastr. 27, 30519 Hannover (Mittelfeld), Anmeldungen am 17. und 18. Mai von 14 bis 17 Uhr);
GS Suthwiesenstraße (gilt nur für den Französisch-Schwerpunkt), Suthwiesenstraße 36, 30519 Hannover (Döhren)
2. das Kind katholisch ist und eine Schule für Kinder katholischen Bekenntnisses besuchen soll:

Bonifatiusschule, Bonifatiusplatz 6, 30161 Hannover (List),
Eichendorffschule, Hennigesstraße 3, 30451 Hannover (Linden),
Kardinal-Bertram-Schule, Olbersstraße 13, 30519 Hannover (Döhren),
Kardinal-Galen-Schule, Hinter der Alten Burg 1, 30629 Hannover (Misburg).
Eine Aufnahme an diesen Schulen kann nur im Rahmen der Aufnahmekapazitäten erfolgen.

3. das Kind eine der folgenden Schulen in privater Trägerschaft besuchen soll:

Freie Waldorfschule, Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 70, 30173 Hannover (Südstadt);
Freie Waldorfschule Hannover-Bothfeld, Weidkampshaide 17, 30659 Hannover;
Freie Evangelische Schule Hannover, Prinz-Albrecht-Ring 67, 30657 Hannover (Bothfeld), Anmeldungen am 17. und 18. Mai von 13 bis 16 Uhr.
Vom allgemeinen Termin abweichende Anmeldezeiten sind bei den betreffenden Schulen angegeben.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch zur Anmeldung mitzubringen. Bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, ist die schriftliche Verfügung des Gerichtes oder des Jugendamtes vorzulegen. Bei der Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (so genannter "Kannkinder") sollte zusätzlich ein Nachweis über den Wohnsitz (Personalausweis oder ähnliches) vorgelegt werden.

Die Kinder müssen zur Anmeldung mitgebracht werden, da im Rahmen der Anmeldung der Sprachstand der Kinder festgestellt wird.

Nähere Auskünfte über eine eventuell erforderliche Sprachförderung vor der Einschulung erteilt die Schule.

Für jüngere Kinder ("Kannkinder"), die schon zum Schuljahr 2006/2007 auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen, kann ein entsprechender Antrag auch noch im Rahmen dieser Anmeldung gestellt werden.



Ansprechpartner:
Anja Menge
Telefon: (0511) 168-44176, Fax: (0511) 168-45351
15.3@hannover-stadt.de

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