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Datum:07.03.06
Titel:43. Sitzung des Stadtbezirksrats Linden-Limmer vom 22.02.2006: Sorge um extremistische Aktivitäten in Moschee, V
Link:www.hannover.de/deutsch/politik/pol_lhh/rat_bez/bez_rat/bez_limm.htm#fraktionen
Details:Sorge um extremistische Aktivitäten in Moschee

Nach Angaben der CDU-Bezirksratsfraktion gebe es zunehmend Hinweise, dass in der Mohammeds Moschee im Bauweg 14 nicht nur religiöse Veranstaltungen stattfinden, sondern auch extremistische Hetzreden mit verfassungsfeindlichem Hintergrund gehalten würden. Diesen Verdacht entkräftete die Verwaltung, da sowohl der Fachbereich Recht und Ordnung als auch die zuständige Kriminalfachinspektion der Polizei keine Bestätigung für solche Aktivitäten hätten. Sollte es Hinweise auf extremistische Betätigungen geben, würden diese an die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts (LKA) beziehungsweise an die zuständige Kriminalfachinspektion der Polizei weitergeleitet werden.
Sollten sichere Erkenntnisse über extremistisches Verhalten einer Person vorliegen, kann gegen die Person mit Hilfe des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) auf verschiedene Weise vorgegangen werden. Das kann eine Beschränkung oder ein Verbot politischer Betätigung sein, es kann sich auf die Aufenthaltserlaubnis auswirken und es kann auch zur Ausweisung führen.
Inwiefern Maßnahmen für Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft vorgesehen sind wurde nicht thematisiert.

Gunnar Werner

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