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Datum:21.02.06
Titel:Polizei: Versicherungskennzeichen werden ungültig
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Details:Versicherungskennzeichen werden ungültig
Hannover

Die Polizei weist darauf hin, dass am 01. März die schwarzen Versicherungskennzeichen ungültig werden. Besitzer von Mofas/Mopeds sollten sich rechtzeitig um einen neuen Versicherungsschutz (blaue Kennzeichen) kümmern. Versicherungspflichtige Fahrzeuge, die nicht der Zulassung unterliegen, müssen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung ein Versicherungskennzeichen anbringen. Die Gültigkeit für das so genannte „Verkehrsjahr“ gilt für den Zeitraum vom 01. März bis zum Ablauf des Monats Februar im Folgejahr und beträgt längsten ein Jahr. Das Kennzeichen besteht aus einer Tafel mit drei Erkennungszahlen und drei Buchstaben. Die Farbe ändert sich jährlich und das Gültigkeitsjahr ist nochmals auf dem Kennzeichen angegeben. Versicherungskennzeichen müssen u. a. folgende Kraftfahrzeuge führen: · Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 50 Stundenkilometer
(km/h) fahren können,
· Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR (60 km/h), die vor dem 01. März 1992 bereits versichert waren, · Fahrräder mit Hilfsmotor · und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle über 6 km/h. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fährt, riskiert neben Punkten in Flensburg ein Strafverfahren. /loz
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