Details: | Wie oft muss ich den Schnee vor meiner Tür räumen und Splitt streuen?
In der Regel sind die Eigentümer/innen der angrenzenden Grundstücke für den Winterdienst auf Gehwegen verantwortlich.
Stadtgebiet Hannover
Für den Winterdienst auf öfentlichen Straßen im Stadtgebiet Hannover ist aha zuständig. Für das Räumen und Streuen der Gehwege ist der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich.
Die Sicherungspflicht besteht werktags in der Zeit von 7-22 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8-22 Uhr nach jedem Schneefall und bei Glätte.
Bei anhaltendem Schneefall muss diese Aufgabe in angemessenen Abständen wiederholt werden. Halten Sie auch bitte die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei!
Streuen Sie mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand, Asche oder ähnlichen Materialien. Die Verwendung von Tausalzen ist nur auf Treppen oder Rampen erlaubt.
Tipp Decken Sie sich ein! Auf allen Wertstoffhöfen im Stadtgebiet Hannover und im öffentlichen Straßenraum können Sie sich mit Sand aus aufgestellten Streusandkisten bevorraten.
In den Kommunen der Region
In den Städten und Gemeinden außerhalb der Stadt Hannover wird der Winterdienst der öffentlichen Straßen von den Kommunen bzw. deren Beauftragten durchgeführt. Auskünfte dazu und zu den Pflichten der Grundstückseigentümer bei Ihrer Kommune.
Informationen zur Stadtreinigung/ Winterdienst durch aha im Stadtgebiet Hannover:
Reinhard Nold Tel.: 0511/99 11-47905 Fax: 0511/99 11-48918
E-Mail: reinhard.nold@aha-region.de
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