Datum: | 16.12.16 |
Titel: | Geflügelpest: Beobachtungsgebiet beginnt am anderen Ufer - Hunde, Katzen nicht frei herumlaufen lassen |
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Details: | Derzeit ist Linden kein Beobachtungsgebiet für die Geflügelpest. Das fängt jedoch gleich an Lindens Grenze mit Leine und Ihme an. Hinweis für Tierhalter: Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet innerhalb von 50 m zu natürlichen oder künstlichen Gewässern nicht frei umherlaufen.
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Details2: | Dieses Schild am Ihme-Zentrum - noch vor der Spinnereibrücke - weist auf das Beobachtungsgebiet hin.
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Details3: | Blick auf die Spinnereibrücke mit Hinweisschild
Vorschriften, die hier nachgelesen werden können: Was müssen Tierhalterinnen und -halter beachten?
* 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. * 30 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden, * darf Federwild nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden. * Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet innerhalb eines Abstandes von 50 m zu natürlichen oder künstlichen Gewässern nicht frei umherlaufen. * Ausnahmen von den Schutzmaßregeln des § 56 der Geflügelpest-Verordnung können gem. §§ 57-60 der Geflügelpest-Verordnung genehmigt werden.
>> Zu Fragen- und Antworten (FAQ)
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Details4: | Leine und Ihme begrenzen das Beobachtungsgebiet vom Schnellweg (links im Bild) bis Schwarzer Bär (rechts).
>> Zum Download der kompletten Karte bitte klicken: |
Datei4: | 2016.12.16_Beobachtungsgebiet_LHH.pdf |
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