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Datum:16.12.16
Titel:

Geflügelpest: Beobachtungsgebiet beginnt am anderen Ufer - Hunde, Katzen nicht frei herumlaufen lassen

Link: 
Details:Derzeit ist Linden kein Beobachtungsgebiet für die Geflügelpest. Das fängt jedoch gleich an Lindens Grenze mit Leine und Ihme an.
Hinweis für Tierhalter:
Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet innerhalb von 50 m zu natürlichen oder künstlichen Gewässern nicht frei umherlaufen.

Datei:
Details2:Dieses Schild am Ihme-Zentrum - noch vor der Spinnereibrücke - weist auf das Beobachtungsgebiet hin.

Datei2:
Details3:Blick auf die Spinnereibrücke mit Hinweisschild

Vorschriften, die hier nachgelesen werden können:
Was müssen Tierhalterinnen und -halter beachten?

* 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.
* 30 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebiets dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden,
* darf Federwild nur mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden.
* Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet innerhalb eines Abstandes von 50 m zu natürlichen oder künstlichen Gewässern nicht frei umherlaufen.
* Ausnahmen von den Schutzmaßregeln des § 56 der Geflügelpest-Verordnung können gem. §§ 57-60 der Geflügelpest-Verordnung genehmigt werden.

>> Zu Fragen- und Antworten (FAQ)

Datei3:
Details4:Leine und Ihme begrenzen das Beobachtungsgebiet vom Schnellweg (links im Bild) bis Schwarzer Bär (rechts).

>> Zum Download der kompletten Karte bitte klicken:
Datei4:2016.12.16_Beobachtungsgebiet_LHH.pdf
Details5: 
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