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Datum:25.08.16
Titel:

kargah e.V.: Forderungskatalog zur Integrationspolitik von MiSO e.V.

Link:www.kargah.de
Details:Anlässlich der Kommunalwahlen am 11.9.2016 haben die verschiedenen Organisationen des MigrantInnenSelbstOrganisationen Netzwerk Hannover e. V. (MiSO), darunter auch kargah e.V., einen Forderungskatalog zur Integrationspolitik entwickelt. Hier finden Sie alle Forderungen!

1. Angemessene Quotenregelung bei der Zusammensetzung der städtischen Gremien sowie der Verwaltung
Die Notwendigkeit der Erhöhung des Anteils der MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund in der Stadtverwaltung wurde bereits im Lokalen
Integrationsplan (LIP) von 2008 betont: „Die Landeshauptstadt Hannover setzt
sich grundsätzlich das Ziel, den Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund – auch in höher qualifizierten Positionen und in allen
Fachfunktionen – zu erhöhen“ (LIP, S. 111).
Insbesondere sollen sich politische Parteien verpflichten, dass Menschen mit
Migrationshintergrund im Stadtrat, in den Bezirksräten und in anderen politischen Gremien entsprechend ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der BewohnerInnen der Landeshauptstadt Hannover (ca. 25 %) beteiligt werden. Die Vielfalt der Stadtgesellschaft sollte auf allen Ebenen der Politik und Verwaltung sichtbar werden.

2. Evaluation und Weiterentwicklung des Lokalen Integrationsplans
Der Lokale Integrationsplan (LIP) von 2008 enthielt seinerzeit viele positive
Ansätze und praktische Handlungsvorgaben. Er trug zur Aufklärung und
Sensibilisierung der Verwaltung und einschlägigen Institutionen bei und wertete Migrantenorganisationen auf.
Nach den Controlling-Berichten von 2010 und 2012 soll der LIP nun auch
angesichts der verstärkten Zuwanderung umfassend evaluiert, aktualisiert und
weiterentwickelt werden. Dabei sollen Migrantenorganisationen entsprechend
beteiligt werden.

3. Verstärkte Förderung von Migrantenorganisationen
Ca. 150 Migrantenorganisationen sind in Hannover aktiv. Sie leisten als Kultur- und Sprachvermittler eine unverzichtbare Integrationsarbeit. Sie haben ein enormes Fachwissen über das Alltagsleben und Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund und von Geflüchteten. Zahlreiche Migrantenorganisationen werden größtenteils durch ehrenamtliche Arbeit getragen und besitzen beispielsweise nicht einmal eigene Büroräume. Zugleich leiden sie überwiegend unter einer strukturellen Benachteiligung.
Migrantenorganisationen sollten als Experten und Berater in der Migrationsarbeit verstärkt einbezogen werden und wesentlich mehr institutionelle Förderung erhalten.

4. Förderung der Bildungsbeteiligung
Der LIP weist auf die Notwendigkeit einer interkulturellen Öffnung der Bildungslandschaft (LIP, S. 12) hin und betont: „durch Bildungsmaßnahmen wird gesellschaftliche Integration und lebenslanges Lernen befördert (LIP, S. 23).
Um die Bildungsbeteiligung der Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern, soll eine engere Kooperation zwischen Bildungs- und
Weiterbildungseinrichtungen und einschlägigen Migrantenorganisationen ermöglicht werden. Diesbezüglich ist die Errichtung eines Runden Tisches in der Landeshauptstadt Hannover mit der Beteiligung aller relevanten Einrichtungen und Migrantenorganisationen erforderlich.

5. Förderung der Herkunftssprachen und deren Zulassung als 2. Fremdsprache bis zum Abitur
Die Aufwertung der Herkunftssprache ist ein wichtiger Aspekt für die Anerkennung und Wertschätzung von Menschen aus anderen Kulturen. Die Mehrsprachigkeit und Sprachkompetenz sind zugleich eine beachtliche Ressource. Darüber hinaus können diejenigen Kinder, die ihre Muttersprache in Wort und Schrift gut beherrschen, in der Regel schneller und nachhaltiger Deutsch lernen. Deshalb sollen möglichst viele Herkunftssprachen in den Schulen als 2. Fremdsprache bis zum Abitur zugelassen und anerkannt werden.
Die Landeshauptstadt Hannover hat sich bereits im LIP verpflichtet, sich beim Niedersächsischen Kultusministerium dafür einzusetzen, dass die Hauptherkunftssprachen als „reguläre prüfungsrelevante Fremdsprachen bis zum Abitur unterrichtet werden“ (LIP, S. 19).

6. Teilhabe am kulturellen Leben
Kulturangebote der kulturellen Institutionen sollen so vielfältig gestalten werden, dass sie für Menschen aus verschiedenen Kulturen ansprechend werden.
Darüber hinaus sollen alle Menschen unabhängig von Einkommen, Herkunft und Bildungsstand über alle Kulturangebote in der Stadt informiert werden und ihr Zugang zu kulturellen Institutionen soll erleichtert werden. Dabei besitzt
mehrsprachige Information einen wichtigen Stellenwert und muss weiter ausgebaut werden. Außerdem sollen die Rahmenbedingungen für KünstlerInnen mit Migrationshintergrund erheblich erleichtert werden, damit sie ihre Werke produzieren und anbieten können.
Die Teilhabe am kulturellen Leben von Menschen mit Migrationshintergrund sollte durch Zielvereinbarungen mit den städtischen Kultureinrichtungen, den Theatern und Museen verstärkt werden. Einschlägige Migrantenorganisationen sollten Ansprechpartner für Bildungs- und Kulturdezernat werden.

7. Förderung von älteren MigrantInnen
Die Anzahl älterer MigrantInnen nimmt kontinuierlich zu. Hingegen nimmt ihre Fähigkeit Deutsch zu lernen mit dem Alter ab. Dieser Fakt muss bei der Planung von Hilfs- und Pflegeangeboten künftig intensiver berücksichtigt werden. Der Handlungsbedarf ist umso nötiger, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass ältere MigrantInnen noch immer in vielen Bereichen wie Gesundheit, Wohnsituation und Einkommen schlechter gestellt sind als gleichaltrige Einheimische.
Deshalb sollen: – mehrsprachige Wegweiser für ältere MigrantInnen in Hannover, wie der 2013 erschienene „Seniorenkompass“ in sieben Sprachen, verstärkt gefördert werden. Solche mehrsprachigen Informationshefte sind keine einmalige Angelegenheit, sondern sollen ständig aktualisiert und weiterentwickelt werden. – mehrsprachiges Pflege- und Betreuungspersonal in Seniorenpflegeheimen eingesetzt werden. – mehr Begegnungsmöglichkeiten für ältere Menschen gleicher sowie verschiedener Herkunft geschaffen werden. – bestehende Seniorenbüros sich kulturell öffnen und Migrantenorganisationen in ihre Arbeit stärker einbeziehen.

8. Erhebliche Verbesserung der Unterbringung von Geflüchteten
Aktuell sind über 4.800 Geflüchtete in städtischen Unterkünften in Hannover untergebracht. Davon lebt ca. die Hälfte in den so genannten Notunterkünften.
Flüchtlingswohnheime und insbesondere die Notunterkünfte bedeuten eine soziale Ausgrenzung von Geflüchteten. Sie sollen nur als eine Notlösung und für eine möglichst kurze Zeit betrachtet werden.
Deswegen soll: – die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten gezielt gefördert werden. – der soziale Wohnungsbau für alle einkommensschwachen
Bevölkerungsgruppen, zu denen Geflüchtete im besonderen Maße gehören,
entsprechend dem realen Bedarf dieser Gruppen massiv gefördert werden. – Geflüchteten von Anfang an gestattet sein, bei Freunden und Bekannten
unterzukommen.
Eine von der Stadtverwaltung unabhängige Kommission mit der Beteiligung von Flüchtlingsinitiativen sollte gegründet werden, die die Einhaltung von der Stadt festgelegten Standards für Flüchtlingsunterkünfte kontrollieren soll.

9. Sofortiger Zugang zu Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen für alle Geflüchteten
Trotz positiver Entwicklungen gibt es noch immer wenig Deutschkurse und Qualifizierungsmaßnahmen für Geflüchtete. Außerdem sind zahlreiche Asylsuchende und Geduldete mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert, einen Deutschkurs zu besuchen oder an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.
Beispielsweise werden noch immer Asylsuchende, die keine „gute
Bleibeperspektive“ haben, aus den BAMF-Integrationskursen ausgeschlossen. Viele Kurse sind dermaßen überfüllt, dass sie keine weiteren Teilnehmenden aufnehmen können.
Deshalb sollen: – weitere Förderprogramme für den Ausbau der Deutschkurse und Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. – alle Geflüchteten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Bleibeperspektive, gleiche Rechte haben, an allen Deutschkursen
teilzunehmen. – gleichberechtigter Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

10. Gleiche Rechte auf den Zugang zum Arbeitsmarkt und Gesundheitswesen für Geflüchtete
Die Neuregelung vom November 2014, wonach Geflüchtete nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. In der Praxis sind aber Geflüchtete noch immer mit strukturellen
Problemen konfrontiert. Beispielsweise ist ihnen die Arbeitsaufnahme während ihres Aufenthalts in einer Erstaufnahmeeinrichtung verboten. Der Aufenthalt in
einer Erstaufnahmeeinrichtung kann aber wesentlich länger als drei Monate dauern.
Deshalb sollen: – alle Geflüchteten, die mehr als 3 Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, auch während ihres Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung arbeiten dürfen, unabhängig davon, ob sie einen Asylantrag gestellt haben oder nicht. – die Vorrangprüfung und Einschränkungen bei der Wohnungssuche, die die Auswahl des Arbeitsplatzes einschränken, abgeschafft werden.
Darüber hinaus soll ein gleichberechtigter Zugang zum Gesundheitswesen für alle Geflüchteten vom ersten Tag ihres Aufenthalts an gewährleistet werden. Die Kosten der Sprachvermittlung sollen durch den Staat übernommen werden.

11. Jährliche Migrationskonferenzen auf kommunaler Ebene
Für eine effektive Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund sollen neue Strukturen geschaffen werden. Ein zentrales Element der neuen Strukturen können jährliche städtische Migrationskonferenzen sein.
Dort werden:
a) Richtlinien für Migrationspolitik auf kommunaler Ebene erarbeitet, ein Forderungskatalog zusammengestellt und weitere Vereinbarungen für das Voranbringen der Migrationspolitik getroffen.
b) die VertreterInnen der Migrationskonferenz gewählt, die die Forderungen der Konferenz in die Politik hineintragen.
Die in den Konferenzen beschlossenen Richtlinien sind für die gewählten VertreterInnen bindend.
Die Teilnahme an Konferenzen soll für alle Personen und Gruppierungen, die im Migrationsbereich aktiv sind, möglich sein. Die Landeshauptstadt Hannover sollte die erforderlichen Mittel für die Organisierung der jährlichen
Migrationskonferenzen bereitstellen.

12. Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen
Das Wahlrecht ist ein elementarer Bestandteil der politischen Teilhabe. Es ist ein Demokratiedefizit, dass über sieben Millionen Menschen mit ausländischem Pass, die zum Teil seit Jahrzehnten hier leben, nicht einmal das kommunale Wahlrecht besitzen.
Die Verweigerung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-BürgerInnen ist undemokratisch und nicht zeitgemäß. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1990, wonach das Wahlrecht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt ist, ist zumindest für das kommunale Wahlrecht längst überholt, denn hier haben auch EU-BürgerInnen – also Nicht-Deutsche – das Recht zu wählen.
Auch der niedersächsische Landtag hat sich im Juli 2015 mit großer Mehrheit für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen ausgesprochen. Die entsprechend geplante Initiative im Bundesrat ist aber auf Eis gelegt. Die Landeshauptstadt Hannover und der niedersächsische Landtag sollen sich vehement dafür einsetzen, dass die Initiative auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt und letztendlich beschlossen wird.

13. Doppelte Staatsbürgerschaft für Nicht-EU-BürgerInnen
Es ist dringend erforderlich, dass nicht nur allen in Deutschland geborenen MigrantInnenkindern, sondern allen Menschen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, ermöglicht wird, im Falle der Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten zu dürfen. Dies erleichtert die Einbürgerung und stärkt das Zugehörigkeitsgefühl mit der hiesigen Gesellschaft.
Seit Dezember 2014 müssen sich diejenigen MigrantInnenkinder, die ab 1990 hier geboren sind, ab dem 23. Lebensjahr nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und derjenigen ihrer Eltern entscheiden. Sie dürfen aber nur dann eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, wenn sie bis zum 21.
Lebensjahr sechs Jahre in Deutschland zur Schule gegangen sind oder acht Jahre hier gelebt haben. Diese Bedingungen schließen immerhin 10 % der hier geborenen MigrantInnenkinder aus und sollten abgeschafft werden.

Die Unterzeichner (Stand: 12.8.2016)

• Afrikanischer Dachverband Norddeutschland e.V.
• Arbeitskreis Bangladesch in Niedersachsen
• Asiatische Frauengruppe
• Bosniakische Kultur- und Sportgemeinschaft Hannover e.V.
• Can Arkadas e.V.
• Casa Latina Hannover e.V.
• Eviva e.V.
• Kulturzentrum Faust e.V.
• Flüchtlinghilfefond e.V.
• Georgische Migrantinnen und Migranten e.V. (GeMi)
• IIK e.V.
• Integrationszentrum Mi.& V. e.V.
• Jessour e.V.
• kargah e.V.
• Kurden Komitee e.V.
• Kurdistan Volkshaus e.V.
• Tolstoi e.V.
• Ukrainischer Verein in Niedersachsen. e.V.
• Vietnamzentrum Hannover e.V.
• Indischer Verein Hannover e.V.
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