Details: | Pressemitteilung von SUANA/Krisentelefon gegen Zwangsheirat kargah e.V. Friederike Kämpfe – Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Hannover Frauen- und Kinderschutzhaus Hannover BISS-Hannover Koordinierungsstelle Frauen Tribunal e. V.
Ungeachtet der rechtlichen Abwägungen, die das Bamberger OLG zur Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Ehe eines 14 - Jährigen syrischen Mädchens in Deutschland veranlasst hat, erachten wir die Tatsache dieser Eheschließung als mit dem deutschen Grundgesetz nur schwerlich vereinbar und menschrechtsverletzend.
Dieses Urteil sendet ein falsches Signal aus.
Solche Frühehen sind eine Form der Zwangsverheiratung – egal in welchem Kulturkreis sie geschlossen wurden! Kinder können sich nicht dagegen wehren! Sie sind aufgrund ihres Alters weder entscheidungsmächtig, noch entscheidungsfähig (vgl. §1303 BGB) und können die Folgen einer Ehe weder juristisch noch psychosozial ab-/ oder einschätzen.
Die Rechtswirksamkeit der Eheschließung im Bamberger Fall widerspricht zudem der Verpflichtung des Schutzes von Minderjährigen, der im Sinne unserer Verfassung ein hohes Gut darstellt (vgl. UN – Kinderrechtskonvention!). Wir als Frauenorganisationen sehen dieses Urteil als Wegbereiter einer Legitimation der Kinderehe auch hier in Deutschland an und missbilligen dies auf das Schärfste!
Dieses Urteil sendet eine fatale Botschaft an die Gesellschaft und vermittelt den Opfern, dass sie hier keinen Schutz erfahren werden.
Weder dem Gewaltschutz, noch dem Opferschutz werden hier Rechnung getragen! Hannover, 27.06.2016
Redaktioneller Hinweis: Main Echo Verheiratet mit 14: Jugendamt trennt Eheleute – Gericht widerspricht >> zum Artikel
|