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Datum:26.11.15
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Wie jetzt: Ast ab oder dranlassen?

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Details2:Obstbäume müssen manchmal durch größere Schnittmaßnahmen verjüngt werden.



Verdutzt blickt das gärtnernde Lindener Völkchen auf die Ankündigung der Stadt:
Die überarbeitete Baumschutzsatzung will das Absägen dickerer Äste genehmigungspflichtig machen. Sollen die Leute jetzt für jeden Obstbaumschnitt einen Antrag stellen? Die Verwaltung gibt bekannt, dass Obstbäume von der Neuregelung nicht betroffen sind, sie sind generell davon ausgenommen.“Insgesamt ändert sich durch die neue Baumschutzsatzung die gängige bisherige Praxis nicht. Nur werden einige Teile deutlicher beschrieben.“ sagt der Stadtsprecher. „Noch gilt die alte Satzung. Die Vorlage der Verwaltung muss noch durch den Rat beschlossen und im entsprechenden Amtsblatt veröffentlicht werden, ehe sie gelten kann.“

Also keine Panik und ran an die Säge!



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