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Datum:06.03.15
Titel:

Schura in Linden: Moschee – Asyl – Imam – Predigten

Link:www.schura-niedersachsen.de
Details:Bekannt ist die menschlich so löbliche Tradition von Kirchenasyl in Deutschland; dieses wird Menschen unabhängig von ihrer Religion gewährt. Dessen Rechtmäßigkeit wird im politischen Raum wieder diskutiert. Ein Moschee-Asyl gibt es aber nicht, nicht in Deutschland und nicht – soweit hier bekannt – in der islamischen Welt. Moscheen sind keine geweihten Räume. Die einzige Ausnahme eines Asyls bildet die Kaaba in Mekka. Menschen dem begründeten Zugriff unseres Rechtsstaats zu entziehen, ist nicht Anliegen der Muslime in Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es die Härtefallkommission, die den Nutzen von Asylgewährung durch Religionsgemeinschaften weitgehend kompensieren kann. Muslime und ihre Gemeinden sind aber aufgefordert, Asylsuchende in den dafür geschaffenen Einrichtungen und danach durch direkte Hilfe unterstützen.

Die derzeitig emotional aufgeheizte Situation gegenüber dem Islam lässt es vielen Muslimen zweifelhaft erscheinen, ob Sicherheitsorgane vor der Tür einer Moschee Halt machen würden. Zwar dürfen die Sicherheitskräfte keine gläubigen Muslime, auch nicht mit Gewalt, aus einer Moschee herausholen; doch sind noch viele vom Schrecken der sog. verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen durch den früheren Innenminister gekennzeichnet.

Das pflichtmäßige Freitagsgebet enthält eine Predigt, die Khutba. Sie wird vom Imam gehalten und soll kurz sein. Dieser wird vom Moschee-, also Vereinsvorstand ausgewählt bzw. beschäftigt. Mit zunehmender Integration erfolgt die Predigt immer öfters regelmäßig auf Deutsch, oft noch zweisprachig. Die Gemeinden achten darauf, dass der Imam eine qualifizierte theologische Ausbildung erhalten hat, das Weiterbildungsangebot der Universität Osnabrück für Imame wird intensiv genutzt. Dort werden jetzt auch Imame grundständig ausgebildet. Nur in sehr kleinen Gemeinden ist es üblich, dass Gebetsleitung und Predigt von einer älteren Respektsperson wahrgenommen werden.

Der 2002 gegründete Landesverband bekennt sich und verpflichtet seine Mitglieder, z.Z. 94 örtlichen Moscheen in Niedersachsen, satzungsgemäß zur Anerkennung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Niedersachsen, mithin zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Prinzipien des sozialen Rechtsstaats. Sie missbilligen jede Diskriminierung der Menschen aufgrund Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Sprache oder Religion und lehnen jede Form der Gewaltanwendung als Mittel der religiösen oder politischen Auseinandersetzung ab. Schura ist unabhängig von politischen, religiösen und wissenschaftlichen Instanzen des Auslandes. Gemeinden, die die Grundsätze nicht anerkennen, werden nicht aufgenommen. Mitgliedsgemeinden und deren Imame, die – auch in der Predigt - gegen diese Grundsätze verstoßen, können aus dem Landesverband ausgeschlossen werden. Bisher musste glücklicherweise hiervon kein Gebrauch gemacht werden.

Firouz Vladi
(Ref. Öffentlichkeitsarbeit im Vorstand)
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Linktipp: siehe auch 900 Jahre Linden
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