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Datum:08.10.14
Titel:

Lebensraum Linden: Lindens Bevölkerung im Jahre 1689

Link:www.lebensraum-linden.de/internet/page.php?naviID=902000175&site=902000499&brotID=902000175&typ=2&rubrik=902000001
Details:In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden in den Fürstentümern Calenberg-Göttingen und Grubenhagen wiederholt sog. Kopfsteuern erhoben. Die Unterlagen machen umfassende Angaben zur damaligen Bevölkerung.

Eine Abschrift der Originaldaten aus dem Staatsarchiv Hannover wurde zwischen 1940 und 1970 von Dr. Max Burchard unter dem Titel "Die Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen von 1689" in mehreren Etappen herausgegeben. Teil 1 beinhaltet u.a. die Angaben zur Bevölkerung Lindens (S. 70-76), damals ein Teilgebiet der Ronnenberger Knechtschaft in der Gehrdener Gohe.

Wir haben die Angaben zu Linden in ein großzügigeres Layout übertragen und geben sie am Schluss in drei pdf-Dateien mit folgender Gliederung wieder:

Vollmeier und Halbmeier
Großkötner, Kleinkötner und Beibauern
Kirchhöfer, Freihöfe und Gartenleute

Zum Verständnis des historischen Kontextes zitieren wir aus der Einleitung des Herausgebers Max Burchard zu Teil 1 von 1940:

"... Den Anlass zur Erhebung der ersten, im Jahr 1664 ausgeschriebenen Kopfsteuer gab die Türkengefahr. Um die dem Kaiser gegen die Osmanen geschickten Hilfstruppen zu unterhalten, reichten die Steuereinnahmen nicht aus, so dass man sich gezwungen sah, eine außerordentliche Kontribution zu erheben, eben jene Kopfsteuer, vom Volksmund treffend als Türkensteuer bezeichnet. Weitere Kopfsteuern, ebenfalls für militärische Bedürfnisse, wurden erhoben in den Jahren 1675 (...), 1678 (...), 1686 (...) und 1689 (...). Für jede dieser 5 Kopfsteuererhebungen wurden die dazu nötigen Kopfbeschreibungen aufgestellt, d.h. Personenstandsaufnahmen mit Angaben der Merkmale, die - entsprechend den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen - für jede einzelne Person die Steuerpflicht und den Steuerbetrag oder aber die Steuerfreiheit begründen.

Von den Kopfbeschreibungen des Fürstentums Calenberg-Göttingen ist die umfassendste die von 1689, die deshalb, obwohl sie die jüngste ist, für die Veröffentlichung gewählt wurde."

Im Einleitungskapitel von Max Burchard folgt dann eine Wiedergabe des landesherrlichen Erlasses vom 27.06.1689, die sich über neun Seiten erstreckt. Dazu bemerkt der Herausgeber anschließend:

"Aus den Bestimmungen des Auführungserlasses ist ersichtlich, dass auch die calenbergische Kopfsteuerbeschreibung von 1689 die Bevölkerung nicht lückenlos enthält. Außer den in Kriesgdiensten Stehenden und ihrem Hausstand fehlt einmal der Adel, der auch 1689, wie in den früheren Jahren, von der Kopfsteuer befreit war und wieder eine Pauschalsumme, die sogenannte Rittersteuer, entrichtete. Ferner waren 1689 befreit 'die von der Clerisey' (also Pastoren, Organisten, Küster und Schulmeister) 'vor sich, ihre Frauen, Witwen und Kinder'. ...

Diese verhältnismäßig geringfügigen Lücken können indessen die einzigartige Bedeutung kaum schmälern, die dem großartigen Namens- und Personenstandsverzeichnis von 1689 für die Bevölkerungskunde des Fürstentums Calenberg-Göttingen und aller seiner Teile bis hinab zum kleinsten Dorf und Einzelhof zukommt."

Wie in der Veröffentlichung von 1940 gehandhabt, sei die Darstellungsweise anhand eines Beispiels erläutert:

Henrich Rukopf [1686: Brinksitzer, 45 Jahre] (40 Jahre; 5 Morgen; 1 Taler) oo Dorothea Hartmans (12 Groschen).

Das bedeutet:

Henrich Rukopf steht 1689 im Alter von 40 Jahren, besitzt 5 Morgen Land und bezahlt 1 Taler Kopfsteuer. 1686 wird er als Brinksitzer von 45(!) Jahren bezeichnet. Seine Ehefrau Dorothea Hartmans, deren Alter nicht angegeben wird, bezahlt 12 Groschen Kopfsteuer.

Die Schreibweise der Namen variiert verschiedentlich, z.B. Beßell, Beßels oder von Platen, von Plahten, von Plathen. Die Bediensteten werden teilweise nur mit ihrem Vornamen genannt, dafür gibt es häufig Hinweise auf deren Herkunft (z.B. "bürtig von Gehrden").
Datei:
Details2:






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Linktipp: siehe auch 900 Jahre Linden
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